Dein Weg zum Führerschein – Unser Service für dich

Theorie

Als Schüler der Fahrschule Biebow-Heise hast du die Möglichkeit fast täglich in den unterschiedlichen Filialen eine Lektion zu besuchen. Unabhängig von deiner Anmeldung, kannst du in jeder Filiale am Theorieunterricht teilnehmen.

Unsere Ferienkurse sind ein besonderer Service für euch. Hier hast du die Möglichkeit, alle 14 Lektionen anhand unseres Intensivkurses in 7 Tagen zu absolvieren.

So kommst du schneller ans Ziel und kannst in kurzer Zeit alle Lektionen besuchen.

Praxis

Bei uns hast du die Möglichkeit, selbst deinen Fahrlehrer auszuwählen. So wirst du von der ersten Stunde bis zur Prüfung von einem Lehrer begleitet, der dich kennt und genau weiß, wo dein Übungsbedarf noch am größten ist.

Termine vereinbarst du immer direkt bei deinem Fahrlehrer. Kein Problem, wenn etwas nicht gleich klappt. Die Geduld unserer Fahrlehrer/innen ist grenzenlos und schließlich lernt man ja bekanntlich aus Fehlern.

Prüfung

Bestmöglich vorbereitet begleiten wir dich durch die Theorie- und Praxisprüfung.

Die Theorieprüfung findet beim TÜV vor Ort statt. Die Termine werden im Büro unserer Fahrschule vereinbart.

Den Termin für die praktische Prüfung besprichst du mit deinem Fahrlehrer. Die Prüfungsdauer ist ganz von deiner beantragten Klasse abhängig.

Wichtig: Bei beiden Prüfungen bitte unbedingt den Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

Die Ausbildungsklassen im Überblick

Leichtkrafträder

Klasse A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

  • „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
    mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  •  Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
    125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
    zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
    Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A1, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse AM

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  •  Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  •  bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätz

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
  • Mindestalter: 15
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Pkw und Anhänger sowie leichte Lkw und Anhänger

Klasse B

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
  • Mindestalter: 18
  • beim Begleiteten Fahren 17
  • bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM, L
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Klasse BE

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

  • Mindestalter: 18
  • beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Mittlere Lkw und Schwerlastverkehr

Klasse C

Fahrzeugart Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: C1
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Klasse CE

Fahrzeugart Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

  • Mindestalter:  21 Jahre
  • 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
  • Geltungsdauer:  befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
  • Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1;DE bei Besitz von Klasse D
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe:  Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Klasse C1

Fahrzeugart Mittlere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Klasse C1E

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
  • Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
  • Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
  • Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

Preise

Die Preise sind abhängig von dem angestrebten Führerschein und teilen wir gerne auf Anfrage mit. Schreibe uns oder rufe uns für weitere Informationen an.