Bus-Führerschein D und DE -Fahrerlaubnisklasse D

Die Führerscheinklasse D ist für Berufskraftfahrer notwendig. Damit können Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgästen geführt werden. Auch ein Anhänger kann mit der Klasse D an den Bus gekoppelt werden, beispielsweise für das Gepäck der Fahrgäste. Mit dem Erwerb der Führerscheinklasse D besitzen die Fahrer gleichzeitig auch einen D1-Führerschein. Dieser berechtigt es, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg am Bus anzukoppeln. Der Busführerschein ist für jeden verpflichtend, der gewerblich Fahrgäste transportiert wie beispielsweise Fahrer von Linien- und Reisebussen.

Übersicht – Fahrerlaubnis Klasse D ist anwendbar bei:
Kraftfahrzeuge (außer der Fahrerlaubnisklasse AM, A1, A2 und A)

Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

Mindestalter: 24 Jahre

Voraussetzung:
Fahrerlaubnisklasse B

Einschluss:
Fahrerlaubnisklasse D1

Hinweis:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU- Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK).

Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
– Nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder
– Nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50km.

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“,
Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden:
für Personen während oder nach Abschuss einer Berufsausbildung nach
Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“
Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50km.

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Fahrerlaubnisklasse DE

Die Fahrerlaubnisklasse D berechtigt, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg am Bus anzukoppeln. Reicht dies nicht aus, ist die Fahrerlaubnisklasse DE eine Lösung. Mit diesem können Anhänger mit einer Gesamtmasse von über 750 kg geführt werden

Überblick – Die Fahrerlaubnis Klasse DE ist anwendbar für:
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination

Einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg

Mindestalter: 24 Jahre

Voraussetzung:
Fahrerlaubnisklasse B

Befristung:
Die Fahrerlaubnisklasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU- Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert

Einschluss:
Fahrerlaubnisklasse D1E und BE

Hinweis:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. MPU- Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden:
nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)

Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
– nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder – nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50km

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“
Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“,
Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50km.

Als zertifizierte Fahrschule mit Trägerzulassung gemäß AZAV (Dekra) stehen wir Dir in der Fahrschule Biebow-Heise München professionell zu den verschiedenen Führerscheinen für Lkw und weiteren Schwerlastverkehr mit Rat und Tat zur Verfügung.

Zum Thema Befristungen siehe auch unseren Beitrag: Wie lange ist der Lkw-Führerschein gültig?

Du möchtest einen Führerschein der Klasse D oder DE erwerben? Schreibe uns  an info@fahrschule-biebow-heise.de oder rufe uns an.
Wir stehen Dir für weitere Informationen gerne zur Verfügung.